Praktische Smartphone-Vernetzung für integrierte Navigation, Kommunikation und Unterhaltung im Fahrzeug.
Das Smartphone-Interface verbindet Ihr Smartphone mit Ihrem Audi und bringt Ihre Smartphone-Inhalte nahtlos über USB direkt aufs MMI-Display. Navigation, Telefonie, Musik und ausgewählte Third-Party Apps lassen sich komfortabel über den MMI-Controller sowie per Sprachbedienung Ihres Smartphones steuern. Beinhaltet Audi music interface.
Über die Kompatibilität Ihres Smartphones informieren Sie sich bitte bei Ihrem Mobiltelefonhersteller.
Lieferumfang:
Hinweise:
Das Smartphone-Interface verbindet Ihr Smartphone mit Ihrem Audi und bringt Ihre Smartphone-Inhalte nahtlos über USB direkt aufs MMI-Display. Navigation, Telefonie, Musik und ausgewählte Third-Party Apps lassen sich komfortabel über den MMI-Controller sowie per Sprachbedienung Ihres Smartphones steuern. Beinhaltet Audi music interface.
Über die Kompatibilität Ihres Smartphones informieren Sie sich bitte bei Ihrem Mobiltelefonhersteller.
Lieferumfang:
- Nachrüstpaket inkl. Freischaltung des Audi music interface
Hinweise:
- geeignet für Audi Q2 mit MMI Navigation oder MMI Navigation plus und mit elektrischer Schnittstelle für externe Nutzung, AUX-IN und USB
- geeignet für Audi A3 mit MMI Navigation oder MMI Navigation plus und mit elektrischer Schnittstelle für externe Nutzung, AUX-IN und USB und mit besonderen Produktaufwertungsmassnahmen
- nicht verfügbar für Audi Q2 mit Audi music interface
- für den Audi Q2 mit Audi music interface ist das spezifische Audi Smartphone Interface zu verwenden
- nur bestellbar in Verbindung mit Connectivity-Paket oder MMI Navigation oder MMI Navigation plus mit MMI touch
- Ihr Audi Partner informiert Sie gerne über fahrzeugspezifische Voraussetzungen
- für sämtliche im Fahrzeug über das Audi Smartphone Interface angezeigten Inhalte und Funktionen sind die Smartphone-Hersteller bzw. Anbieter der App verantwortlich
- wir weisen darauf hin, dass elektronische Geräte nicht zu einer Beeinträchtigung, insbesondere einer Ablenkung der fahrenden Person, führen dürfen. Sie dürfen von dieser daher nur sehr eingeschränkt benutzt und insbesondere während des Fahrens nicht in der Hand gehalten werden. Es gelten die Bestimmungen der StVO § 23 Abs. 1a und Abs. 1b